Förderung Solarstrom

Regionale Gültigkeit

Bund

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie gemeinnützige Organisationen, deren Anlagen die Anforderungen des EEG erfüllen.

Beschreibung

Gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb einer Photovoltaik-Anlage sowie der Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR.

Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, max. 50.000,- EUR. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahre bei mind. 1 und max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren bzw. 10 Jahre mit mind. 1 und max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Auszahlung erfolgt zu 96 %. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten. Die jeweils geltenden Zinsen sind unter www.kfw-foerderbank.de abrufbar.

Kumulation

Die Mitfinanzierung der in diesem Programm geförderten Photovoltaik-Anlage aus anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die Kombination eines Kredites aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Summe der Förderungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Adressen

Informationsstelle
KfW-Förderbank
Postfach 11 11 41
D - 60046 Frankfurt
fon: 0180 1 335577 (Infocenter)
fax: 069 7431-2944
infocenter@kfw.de
http://www.kfw-foerderbank.de

Informationsstelle
KfW-Beratungszentrum Berlin
Behrenstraße 31
D - 10117 Berlin
fon: 030 20264-5050
fax: 030 20264-5445

Informationsstelle
KfW-Beratungszentrum Bonn
Ludwig-Erhard-Platz 1-3
D - 53179 Bonn
fon: 0228 831-8003
fax: 0228 831-7148

Antragsstelle
frei wählbares Kreditinstitut