Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien 2008 - Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung

Regionale Gültigkeit

Bund

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach Definition der EU sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten. Kommunen und weitere juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Anlage errichtet werden soll.

Beschreibung

1. Basisförderung
Gefördert wird die Erstinstallation von thermischen Solaranlagen zur Warmwasserbereitung bis max. 40 m2 Bruttokollektorfläche. Der Zuschuss beträgt 60,- EUR/angefangenem m2 installierter Bruttokollektorfläche, mind. 410,- EUR.
Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Anlagen wird mit 45,- EUR je zusätzlich installiertem und angefangenem m2 Bruttokollektorfläche bezuschusst. Max. werden 40 m2 gefördert.

2. Bonusförderung
Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden.

- Kesseltauschbonus
Bei Erstinstallation einer thermischen Solaranlage und gleichzeitiger Umstellung von einem Nicht-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel nach EnEV (Öl oder Gas), erhöht sich die Förderung um 375,- EUR.

- Regenerativer Kombinationsbonus
Wird zusätzlich eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 750,- EUR. Die Anforderungen der Richtlinie an die Wärmepumpe und die Biomasseanlage gemäß Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden.

- Umwälzpumpenbonus
Beim Einsatz energieeffizienter Umwälzpumpen erhöht sich die Förderung um 200,- EUR pro Heizungsanlage. Die Umwälzpumpen müssen Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein. Die Heizkörper müssen mit voreinstellbaren Thermostatventilen ausgestattet sein.

- Solarpumpenbonus
Gefördert werden besonders effiziente Solarkollektorpumpen mit 50,- EUR je Pumpe. Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motorbauweise.

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Mit dem Vorhaben darf nicht vor dem 16.10.2006 begonnen worden sein.

Kumulation

Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, sofern die Gesamtförderung nicht das Zweifache der Fördersumme übersteigt.

Adressen

Informationsstelle
BINE Informationsdienst
Kaiserstraße 185-197
D - 53113 Bonn
fon: 0228 92379-14
fax: 0228 92379-29
foerderinfo@bine.info
http://www.energiefoerderung.info

Informations- und Antragsstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
D - 65726 Eschborn
fon: 06196 908-625
fax: 06196 908-800
solar@bafa.bund.de
http://www.bafa.de